In den letzten Monaten des Jahres 2000 erfolgten durch die ab 1. 1. 2001 in Kraft getretene Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Schenkungen eine Unmenge an Schenkungen von Liegenschaften zwischen nahen Angehörigen. Werden diese unentgeltlich erworbenen Liegenschaften ab Ende 2000 bzw ab Anfang 2001 zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet, ist bei der ersten Veranlagung des Beschenkten zu untersuchen, ob die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten oder vom Einheitswert berechnet werden soll.