Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, wurde in § 2 Abs 2 b EStG 1988 die Grenze für die Verlustverrechnungen mit 75% der positiven Einkünfte bzw. des Gesamtbetrages der Einkünfte normiert. Der Beitrag beleuchtet die verlustabzugseinschränkenden Regelungen kritisch aus verfassungsrechtlicher Sicht.