Ausgehend von einem konkreten Fall, in dem im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung automatisch durch die EDV Verspätungszuschläge festgesetzt wurden, diskutiert der Autor die im Titel gestellte Frage. Bei der vollautomatischen Festsetzung erfolgt keine Prüfung der Entschuldbarkeit und enthalten die Bescheide keine Begründung der Ermessensentscheidung.