LautHackl gibt es bei der Anspruchsverzinsung gem § 205 BAO noch immer neue Erkenntnisse. Er hinterfragt, ob Nachforderungs- und Gutschriftszinsen inhaltlich das Gleiche sind und erörtert die Tatsache, dass die steuerliche Behandlung der Gutschriftszinsen im Erlass zu § 205 BAO nicht behandelt wird.