Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter der inländischen Gesellschaft eines multinationalen Konzerns für eine begrenzte Zeit zu einer spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österr Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österr Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art 9 DBA-Spanien nicht an die spanische Gesellschaft weiterbelastet, dann erscheint die Schlussfolgerung sachgerecht, dass durch diese Arbeitgeberzuschüsse Leistungen des Arbeitnehmers gegenüber der österr Gesellschaft abgegolten werden, sodass gem Artikel 15 DBA-Spanien inländische Lohnsteuerabzugspflicht besteht. (SWI 2002, 361)