Betreibt eine schweizerische Gesellschaft, deren Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, den Versandhandel mit Gesundheitsprodukten, wobei in Österreich bei einem Einzelunternehmer (der zugleich treuhändiger Gesellschafter der schweizerischen Gesellschaft ist) ein Auslieferungslager sowie ein österr Call-Center für die Entgegennahme von Bestellungen eingerichtet wird und darüberhinaus weitere mit dem Vertrieb verbundene Aktivitäten (zB Rechnungsausstellung im Namen der schweizerischen Firma, Verrechnung inkl Gutschriften, Mahnwesen, Reklamationsbearbeitung, Buchhaltung) ausgeübt werden, dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass der Einsatz des inländischen Einzelunternehmers durch die ausländische Gesellschaft eine „Vertreterbetriebstätte“ darstellt. (SWI 2002, 356)