(BMF-Erlass vom 20. 8. 2002, GZ 09 1901/5-IV/9/02)
AllgemeinesBauleistungen (§ 19 Abs 1a dritter Unterabsatz UStG 1994)Bauleistungen an einen Unternehmer, der seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist (§ 19 Abs 1a erster Unterabsatz UStG 1994)