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ABFERTIGUNG NEU -- Überblick und steuerliche Zweifelsfragen

ÖStZ 2002/788ÖStZ 2002, 446 Heft 18 v. 15.9.2002

Am 12. 6. 2002 hat das Parlament das „Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz“ (BMVGBGBl I 2002/100), besser bekannt als „Abfertigung neu“, beschlossen. Das neue Abfertigungsrecht gilt für alle privatrechtlichen Dienstverhältnisse (Angestellte, Arbeiter, Journalisten, Hausgehilfen, Lehrlinge etc), die ab dem 1. 1. 2003 beginnen1)1)Aufgrund einer Verordnungsermächtigung könnte das neue Abfertigungsrecht auch schon zu einem früheren Stichtag in Kraft gesetzt werden (womit allerdings mE nicht zu rechnen ist).). Im neuen System werden die Abfertigungen nicht mehr vom Arbeitgeber ausbezahlt, sondern von so genannten „Mitarbeitervorsorgekassen“ (MV-Kassen), die durch monatliche Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 1,53 % der Löhne und Gehälter (exakt: des sozialversicherungspflichtigen Entgelts) der betroffenen Arbeitnehmer finanziert werden.

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