vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringung ausländischen Vermögens in eine in- oder ausländische Körperschaft

ÖStZ 2002/789ÖStZ 2002, 450 Heft 18 v. 15.9.2002

Bringt ein im Inland ansässiger Steuerpflichtiger ausländisches Vermögen in eine in- oder ausländische Körperschaft ein, so gilt als Einlagewert der Teilwert des eingebrachten Vermögens, wenn im Zeitpunkt des Einbringungsstichtages das eingebrachte ausländische Vermögen nicht dem Besteuerungsrecht Österreichs unterliegt. Auf diese Weise wird eine unsystematische Verstrickung von vormals in Österreich nicht steuerhängigen stillen Reserven vermieden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!