Am 12. 6. 2002 hat das Parlament das „Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz“ (BMVGBGBl I 2002/100), besser bekannt als „Abfertigung neu“, beschlossen. Das neue Abfertigungsrecht gilt für alle privatrechtlichen Dienstverhältnisse (Angestellte, Arbeiter, Journalisten, Hausgehilfen, Lehrlinge etc), die ab dem 1. 1. 2003 beginnen1)). Im neuen System werden die Abfertigungen nicht mehr vom Arbeitgeber ausbezahlt, sondern von so genannten „Mitarbeitervorsorgekassen“ (MV-Kassen), die durch monatliche Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 1,53 % der Löhne und Gehälter (exakt: des sozialversicherungspflichtigen Entgelts) der betroffenen Arbeitnehmer finanziert werden.