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Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft nach deren Umgründung in eine Personengesellschaft (EAS 2052 v 29. 4. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (2000)ÖStZ 2002/776ÖStZ 2002, 441 Heft 17 v. 1.9.2002

Wird die deutsche Mutter-GmbH einer österr GmbH in eine gewerblich tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige KG (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Art 10a Abs 2 lit a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die KESt-Ermäßigung nach lit a auf 5 %, sondern nur jene nach lit b auf 15 % zur Anwendung. (SWI 2002, 310)

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