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Arbeitszimmer für Aufsichtsrat (RdW 2002/3746/2002, 367)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/721ÖStZ 2002, 407 Heft 16 v. 15.8.2002

Das EStG knüpft in § 20 Abs 1 Z 1 lit d die Anerkennung des Arbeitszimmers an die Bedingung des Mittelpunktes der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit. Im Erkenntnis vom 24. 4. 2002, 98/13/0193, hatte der VwGH den Mittelpunkt einer Aufsichtsratstätigkeit zu klären.

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