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VfGH: Unterhalt an Auslandskinder einkommensteuerlich absetzbar (RdW 2002/373 6/2002, 366)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/720ÖStZ 2002, 407 Heft 16 v. 15.8.2002

Aus dem Urteil des VfGH vom 04.12.2001, B 2366/00, zur Familienbeihilfe ergibt sich die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen für im Ausland lebende Kinder bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

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