OECD-MA: Art 15
Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österr Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Muttergesellschaft, uzw sowohl iSd § 29 BAO als auch iSd jeweils anzuwendenden DBA; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Muttergesellschaft diese Räume durch ihre Dienstnehmer für eine gewisse Dauer (im Allgemeinen länger als 6 Monate, im Verhältnis zur Schweiz gem AÖFV 2000/34 länger als 12 Monate) nutzt. Dass solcherart dauerhaft genutzte Räumlichkeiten zu einer Betriebstättenbegründung der Muttergesellschaft führen, wird im Übrigen auch durch das OECD-Update 2002 bestätigt werden (neue Z 4.3 zu Art 5 OECD-MA).