Mit BGBl I 2001/103 wurde § 3 Abs 1 Z 5 lit c EStG um den Passus „weiters das Kinderbetreuungsgeld“ ergänzt. Die damit verbundene Einbeziehung des Kinderbetreuungsgeldes in das Hochrechnungsverfahren nach § 3 Abs 2 EStG ist nach Ansicht der Autoren legistisch zu hinterfragen und angesichts der politischen Anpreisung der neuen Geldleistung provokant. Im Beitrag bringen sie daher Argumente gegen die Einbeziehung des Kinderbetreuungsgeldes in den Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs 2 EStG vor.