Wiesner nimmt den Beitrag von Tröszter in SWK 9/2002, S 289, zum Anlass, den Meinungsstand in der Diskussion um § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG zu beleuchten und Schlussfolgerungen zu ziehen. Das Gesamtthema lässt sich seines Erachtens in drei Schwerpunkte zerlegen: die Beurteilung der rückwirkenden baren und unbaren Entnahmen an sich, die Verzinsung der rückwirkenden Entnahmen und schließlich die Unternehmensbewertung als Basis für rückwirkende Entnahmen.