Mit 1. 1. 2002 ist die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert worden. Die Verfasserin behandelt die Thematik, inwieweit die Neuregelungen Einfluss auf die Bildung von Gewährleistungsrückstellungen haben werden. Sie kommt zum Ergebnis, dass einer zumindest leichten Anhebung der Rückstellungsdotation in einigen Branchen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips zuzustimmen sei; die endgültige Entscheidung müsse das Unternehmen anhand des konkreten Einzelfalls und entsprechend den allfälligen Erfahrungswerten mit kaufmännischer Sorgfalt treffen.