Mit den KStR 2001 und einer Änderung der EStR 2000 durch den Erlass vom 8. 2. 2002 betreffend Behandlung von Anteilsrechten an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften hat das BMF seine diesbezügliche Rechtsansichten kundgetan. Demnach bestätigt das BMF den Kapitalertragsteuerabzug. Ausgehend von diesem Erlass befasst sich Rauscher mit der Besteuerung von Agrargemeinschaften einerseits und der Besteuerung der Anteilsberechtigten andererseits.