Die Autoren begrüßen die Änderung der Rz 4629 der EStR 2000, wonach die Zuordnungsregel des § 19 Abs 1 EStG für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nicht nur im Rahmen der Ermittlung der Überschusseinkünfte, sondern auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG anzuwenden sei.