Der Ausgleichsposten nach § 6 Z 16 EStG soll bewirken, dass Leasinggesellschaften nur tatsächlich erzielte Gewinne zu versteuern haben. Prodinger widerspricht in seinem Beitrag der Auffassung von Doralt, der diese Regelung in RdW 2002, 53 f, als „Privileg“ kritisiert hatte.