Als Konsequenz auf dasEuGH -Urteil vom 08.01.2002Rs C-409/99 , war in Bezug auf den Vorsteuerabzug sowohl für Kleinbusse als auch für Kleinlastkraftwagen die Verwaltungspraxis, wie sie zum 1. 1. 1995 bestanden hat, wiederherzustellen. Dies erfolgte durch eine kürzlich herausgegebene Verordnung und einen zur Verordnung ergangenen Erlass. Beide Rechtsquellen werden im folgenden Beitrag wiedergegeben und erläutert.