Das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz -- BMVG) wurde am 14. 5. 2002 im Ministerrat beschlossen1)). In diesem Beitrag soll anhand einiger einfacher Modellüberlegungen die Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen quantitativ gezeigt werden, zu der die Neuregelung führt. Untersucht wird, ob diese Ungleichbehandlung sachlich zu rechtfertigen ist. Abschließend werden Vorschläge gemacht, wie die festgestellte Ungleichbehandlung beseitigt werden könnte.