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Neuauflage des Umsatzsteuerheftes

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/484cÖStZ 2002, 285 Heft 12 v. 15.6.2002

Straßenhändler haben ein Steuerheft nach einer vom Bundesminister für Finanzen bestimmten Form zu führen (§ 27 Abs 1 UStG). Das Umsatzsteuerheft (U 8) wurde nunmehr neu aufgelegt.

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