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Erbschaftssteuer-Fremdversicherung - gibts die? (Knörzer, SWK 9/2002, S 292)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2002/451ÖStZ 2002, 250 Heft 10 v. 15.5.2002

Eine Erbschaftssteuerversicherung nach § 16 ErbStG ist eine Lebensversicherung, die die Versicherungssumme binnen zwei Monaten nach dem Tod des Erblassers an das zuständige Finanzamt tatsächlich überweist. Im Beitrag wird untersucht, ob sie auch von einem Dritten abgeschlossen werden kann.

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