Bis zum 30. Juni 2002 können Sparbücher, Bausparguthaben etc noch steuerfrei gem § 15 Abs 1 Z 19 ErbStG geschenkt werden. In der Praxis häufig anzutreffen ist der Vorgang, dass Vermögen (insbesondere Sparbücher) geschenkt wird, um damit dem Beschenkten die Anschaffung eines Grundstückes zu ermöglichen. In der Abhandlung wird dargestellt, worauf bei Sparbuchschenkungen zu achten sei, um eine schenkungssteuerpflichtige Grundstücksübertragung zu vermeiden. Zusätzlich wird insbesondere auf steuerrechtliche Besonderheiten bei Involvierung eines im Ausland unbeschränkt steuerpflichtigen Geschenkgebers eingegangen.