Jüngst dehnte das BMF per Erlass die KESt-Abzugspflicht der Banken auf Sachverhalte aus, für die nach dem Gesetzeswortlaut keine KESt-Pflicht besteht. Dies wird kritisch an Depotentnahmen durch Kunden der Bank untersucht.
Jüngst dehnte das BMF per Erlass die KESt-Abzugspflicht der Banken auf Sachverhalte aus, für die nach dem Gesetzeswortlaut keine KESt-Pflicht besteht. Dies wird kritisch an Depotentnahmen durch Kunden der Bank untersucht.