Am 30. April 2002 wurde in Kuwait City ein unterzeichnungsreifer Entwurf für ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Staat Kuwait paraphiert. Die kuwaitische Seite äußerte dabei den Wunsch, das DBA anlässlich des Besuchs des kuwaitischen Finanzministers in Wien aus Anlass der Juni-Tagung der OPEC am 13. Juni dieses Jahres in Wien zu unterzeichnen. Der paraphierte Entwurf orientiert sich weitgehend am OECD-Musterabkommen. Bei Dividenden und Zinsen wird allerdings das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt. Bei Lizenzgebühren wird das (neben dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats bestehende) Besteuerungsrecht des Quellenstaates auf 10 % beschränkt. Die betriebstättenbegründende Mindestbaustellendauer beträgt 9 Monate. In Bezug auf die Amtshilfe wurde lediglich der „kleine“ Auskunftsverkehr vereinbart, dh, der Austausch von Informationen, die für die Anwendung des Abkommens erforderlich sind. Durch Protokollbestimmungen konnte ua die Steuerfreiheit von Liefergewinnen sowie von Gewinnen aus im Ansässigkeitsstaat erbrachten Planungsleistungen im Betriebstättenstaat sichergestellt werden.