EStG 1988: § 29 Z 3
Der Steuerpflichtige verrichtete verschiedene Tätigkeiten zur Fertigstellung des Einfamilienhauses seiner damaligen Lebensgefährtin. Dabei wurden von ihm zeitnahe Aufzeichnungen über das angefallene Stundenausmaß dieser Tätigkeiten erstellt und jeweils von der Lebensgefährtin quittiert.