EStG 1988: § 20 Abs 1 lit d
Die Berufungswerberin ist Pensionistin und bezieht daneben Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Vertreterin für Heilmittel. Strittig ist, ob die bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb angesetzten Kosten für ein im Einfamilienhaus der Berufungswerberin gelegenes Arbeitszimmer abzugsfähig sind oder nicht.