In der ÖStZ 2001, Nr 4 1)) treffen Partl/Pircher wichtige Aussagen zur Überwälzung der Getränkesteuer. Sie beziehen sich dabei ua auf meinen Beitrag in der ÖStZ 2001, Nr 1-2 2)). Ferner zählen sie (Sonder-)Fälle auf, bei denen die Getränkesteuer keinesfalls überwälzt werden kann. Im Folgenden wird auf ihre Argumentation eingegangen. Dabei sollen auch inhaltliche Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden.