Pensionseinkünfte, die ein nach Österreich zugezogener ehemaliger Dienstnehmer eines schweizerischen Konzerns von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, die funktional einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist, bezieht, fallen gem § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Anwendung der für Gegenleistungsrenten nach § 29 EStG 1988 maßgebenden Besteuerungsgrundsätze kommen in einem solchen Fall nicht zur Anwendung. Vielmehr ist die schweizerische Pensionskassen-Pension - soferne keine gesetzliche Beitragsverpflichtung hiefür bestanden hat - gem § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 nur mit 25% zu erfassen.