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Gewinnausschüttung an in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft (EAS 1760 v 28. 11. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/282ÖStZ 2001, 134 Heft 6 v. 15.3.2001

Hält eine in der Schweiz (Zug) errichtete Domizilgesellschaft die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung zu unterziehen. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen Kapitalgesellschaft vorzunehmende Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf Absatz 2 der Anlage 2 zu § 94a EStG).

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