Der VfGH hat im oben angeführten Erkenntnis zwar über das Bereicherungsverbot der Wiener LAO abgesprochen, sich jedoch kaum zu gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen geäußert. Der Autor kommt in seiner Analyse zum Ergebnis, dass ein weiteres Getränkesteuer-Vorabentscheidungsverfahren zu erwarten sei.
Bereicherung