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„Pub“ oder „Beisel“ als Gaststätte

ErlassrundschauÖStZ 2001/198ÖStZ 2001, 98 Heft 5 v. 1.3.2001

VO BGBl II 1999/227 (Gaststättenpauschalierungsverordnung): § 2 Abs 2

Die Frage, ob ein Betrieb des Gaststättengewerbes iSd § 2 Abs 2 der Verordnung BGBl II 1999/227 vorliegt, hat grundsätzlich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen (vgl EStR 2000, Rz 4294).

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