ErlassrundschauÖStZ 2001/197ÖStZ 2001, 98 Heft 5 v. 1.3.2001
Gemäß § 32 Z 1 lit a EStG 1988 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1988 auch Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen gewährt werden.