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Aufwertung von Anteilen gemäß § 31

ErlassrundschauÖStZ 2001/196ÖStZ 2001, 98 Heft 5 v. 1.3.2001

EStG 1988: § 31, § 124b Z 57

§ 124b Z 57 EStG idF des KMOG sieht hinsichtlich der Bewertung von unter § 31 EStG fallenden Beteiligungen eine Übergangsregelung vor, wonach an Stelle der Anschaffungskosten der gemeine Wert zum 1. 1. 2001 angesetzt werden kann. Diese Bestimmung gilt für alle unter § 31 EStG fallende in- und ausländische Beteiligungen, unabhängig davon, wo sie erworben worden sind.

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