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12 %-Betriebsausgabenpauschale für Tätigkeiten, die über reine Beratungsleistungen hinausgehen

ErlassrundschauÖStZ 2001/195ÖStZ 2001, 98 Heft 5 v. 1.3.2001

EStG 1988: § 17 Abs 1

Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 beträgt der Durchschnittssatz ua bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung 6 % der Umsätze. Die EStR 2000 (Rz 4113) verweisen zur Auslegung des Begriffs „kaufmännischen oder technischen Beratung“ auf die Rz 7937.

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