Hat ein britisches EDV-Consultingunternehmen von einer österr Bank den Auftrag zur Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Softwarelösungen für den Zahlungsverkehr übernommen und entsendet es in Erfüllung dieses Auftrages Dienstnehmer zu der österr Bank, um hier vor Ort die Projekte in direkter Abstimmung auf die Bedürfnisse der Bank zu entwickeln und bei ihr zu implementieren, dann ist zunächst festzustellen, ob die Auftragserfüllung unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfolgt.