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Inländischer Verlust einer deutschen Bau-Personengesellschaft (EAS 1722 v 9. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-DeutschlandÖStZ 2001/76ÖStZ 2001, 26 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

Das am 24. 8. 2000 unterzeichnete neue DBA-Deutschland sieht vor, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (lit b des Schlussprotokolls zu Art 24 ) Es wird zurzeit eine Verordnung vorbereitet, die dieser Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß § 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Ratifikation in beiden Staaten.

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