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Künstlermanagement- und Produktionsgesellschaften im Verhältnis zur Schweiz (EAS 1726 v 9. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/78ÖStZ 2001, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im DBA Deutschland-Schweiz und im DBA Österreich-Schweiz enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Art 17 Abs 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Art 17 Abs 2 des OECD-Musterabkommensentfaltet.

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