§ 6 Abs 4 UStGregelt, welche Leistungen und Lieferungen bei Einfuhr steuerfrei sind. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 28.09.2000, 99/16/0302, entschieden, dass sämtliche Leistungen und Lieferungen, die im Inland steuerfrei sind, auch bei der Einfuhr steuerfrei zu stellen sind; und zwar auch über § 6 Abs 4 UStGhinaus, wenn - wie im Anlassfall - ein Umsetzungsfehler der RL 77/388/EWG vorliegt. Der Beitrag befasst sich mit dem Inhalt dieses Erkenntnisses und den daraus zu ziehenden Folgerungen.