vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz (EAS 1845 v 6. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2001/925ÖStZ 2001, 467 Heft 18 v. 15.9.2001

Angesichts der Abkommensrechtslage erscheint es aber gerechtfertigt, dass dann, wenn eine tatsächliche Veräußerung der Beteiligung innerhalb der fünfjährigen Frist nicht auszuschließen ist, wenn sonach ungewiss ist, ob die Wegzugssteuerschuld im Jahr des Wegzuges entstanden ist, im Wegzugsjahr eine bloß vorläufige Veranlagung vorgenommen wird, in die der mit dem Wegzug verbundende Veräußerungsgewinn iSd § 31 EStG nicht einbezogen wird. Bei der Beurteilung, ob ein ausreichender Ungewissheitsgrad vorliegt, der eine bloß vorläufige Veranlagung rechtfertigt, wird in erster Linie auf die Darstellung des Steuerpflichtigen Rücksicht zu nehmen sein. Der vorläufige Abgabenbescheid ist zum endgültigen Abgabenbescheid zu erklären, wenn innerhalb der Fünfjahresfrist tatsächlich eine in Österreich steuerlich erfassbare Veräußerung stattfindet. Andernfalls ist spätestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist die Einbeziehung der Wegzugssteuerschuld in die Veranlagung des Wegzugsjahres vorzunehmen. (SWI 2001, 330)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte