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Österreichisch-polnischer Kulturaustausch (EAS 1875 v 2. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-PolenÖStZ 2001/924ÖStZ 2001, 467 Heft 18 v. 15.9.2001

Engagiert ein inländischer gemeinnütziger Verein polnische Künstler, die an verschiedenen österr Orten Gastspiele absolvieren, dann unterliegen die an die polnischen Künstler gezahlten Gagen grundsätzlich dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Gem Art 17 Abs 1 DBA-Polen sind die Künstler in Polen von der Besteuerung freizustellen. Sollten allerdings die polnischen Künstler eine Bescheinigung der polnischen Steuerbehörden beibringen, aus der ersichtlich ist, dass es sich bei den Gastspielen um einen von Polen iSd Art 17 Abs 2 conv cit gebilligten Kulturaustausch handelt und dass Polen gem Art 17 Abs 2 conv cit eine steuerliche Erfassung der erzielten Einkünfte vornimmt, dann könnte auf österr Seite die Vornahme des Steuerabzuges unterbleiben. (SWI 2001, 365)

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