Nachdem der VfGH mit den Erkenntnissen vom 01.03.2001, G 109/00, und vom 07.03.2001, G 110/00, Anträge auf Aufhebung von Gesetzesbestimmungen, welche die Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführern betreffen, abgewiesen hatte, traf nunmehr der VwGH neue Entscheidungen zur Auslegung dieser Bestimmungen. Mit zwei Erkenntnissen vom 23. 4. 2001 bekräftigt er seine im Jahr 1996 entwickelte Judikaturlinie.