Nach Abweisung von Anträgen des VwGH auf Aufhebung einzelner Bestimmungen betreffend die KommSt-Pflicht und die DB-Pflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer durch den VfGH (Erkenntnisse vom 1. 3. 2001, G 109/00, und vom 7. 3. 2001, G 110/00) liegen einige Entscheidungen des VwGH vor, in denen er seine bisherige Judikaturrichtlinie aufrecht erhält. Der Beitrag befasst sich mit dem themenbezogenen VwGH-Erkenntnis vom 23. 4. 2001, 98/14/0176.