Für Forderungen iZm einem Arbeitsverhältnis sieht § 49a ASVG im Verzugsfall eine Verzinsung in der Höhe von 2% pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der OeNB vor.
Für Forderungen iZm einem Arbeitsverhältnis sieht § 49a ASVG im Verzugsfall eine Verzinsung in der Höhe von 2% pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Diskontsatz der OeNB vor.