Die geplante Reform des Berufungsverfahrens in Abgabensachen des Bundes vor den Abgabenbehörden zweiter Instanz veranlasst die Autoren, sich mit einem Aspekt der richterlichen Unabhängigkeit, dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung, zu befassen. Sie stellen im Ergebnis fest, dass es richterliche Unabhängigkeit ohne feste Geschäftsverteilung aus rechtsstaatlicher Sicht nicht geben könne.