Im Erkenntnis vom 15.09.1999, 98/13/0153, hat der VwGH die Überbesetzung von abgabenrechtlichen Berufungssenaten zwar zugelassen, gleichzeitig aber auch den Spielraum der Behörde bei der Zusammensetzung der Senate reduziert. Im Erkenntnis vom 29.03.2001, 99/14/0105, hat der VwGH die damals angestellten Überlegungen weiter entwickelt. Die Konsequenz dieser Entscheidung bestehe nach Ansicht von Lang darin, dass mehr als 85% der von den Berufungssenaten erlassenen Bescheide rechtswidrig sein dürften.