In SWK 6/2001 berichtete Haslwanter von wesentlichen Erleichterungen bei der Erfassung und Verbuchung der Erlöse und des Wareneinganges bei Gastronomiebetrieben nach Abschaffung der Getränkesteuer. Während Huber hinsichtlich der Erlöse zustimmt, ist seines Erachtens die Sachlage bei der Aufzeichnung des Wareneingangs anders zu sehen. Er bespricht diesen Problemkreis und geht außerdem auf die Tätigkeit des Betriebsprüfers als Kontrollorgan der Vollständigkeit und materiellen Richtigkeit der Buchhaltung ein.