Ab 1. 10. 2001 gibt es eine neue Form der Steuerverzinsung, die so genannte Anspruchsverzinsung. Wird der Steuerbescheid 2000 erst nach dem 1. 10. 2001 erlassen, so schreibt das Finanzamt für die Einkommen- bzw Körperschaftsteuernachzahlung 2000 ab 1. 10. 2001 bis zum Ergehen des Steuerbescheides 6,25% pa an Anspruchszinsen vor. Die Zinsen können durch die freiwillige Einzahlung der (selbst berechneten) Steuernachzahlung bis spätestens 30. 9. 2001 vermieden werden. Wer für 2000 ein Steuerguthaben erwartet, muss sich nicht so beeilen: In diesem Fall gibt es ab 1. 10. 2001 6,25% pa Guthabenszinsen.